Kosten

Wie bei den Rechtsanwälten und den Notaren gibt es auch bei den Steuerberatern eine Gebührenordnung, und zwar die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Für die meisten Tätigkeiten ist ein Gebührenrahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Steuerberater frei nach billigem Ermessen die Gebühr festsetzen.

Bei der Ausübung des Ermessens hat der Steuerberater alle Umstände zu berücksichtigen, vor allem
  • den Umfang der beruflichen Tätigkeit und
  • die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit und
  • die Bedeutung der Angelegenheit und
  • die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Angaben zu den anfallenden Gebühren machen, da jedes Unternehmen und jeder Steuerfall sehr unterschiedlich sein können.

Bei Selbständigen fallen hauptsächlich Kosten für
  • Buchführung
  • Lohnbuchführung (falls Arbeitnehmer vorhanden sind)
  • Jahresabschluss und
  • Steuererklärungen
an.

Erst wenn ich genau weiß, welche Leistungen ich für Sie erbringen soll, kann ich Ihnen sagen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.

Bei neu eröffneten Unternehmen lassen sich erfahrungsgemäß die anfallenden Kosten schlechter voraussagen als bei bereits bestehenden Unternehmen, da meist wenige Anhaltspunkte für die Schätzung des Umfangs der Tätigkeit vorliegen. Dies trifft insbesondere bei der Buchführung zu.

Gerade bei der Buchführung können Unternehmen durch Eigenleistungen sparen.
Die Ersparnis hängt jedoch davon ab, inwieweit der Unternehmer oder ein Familienmitglied die erforderlichen Buchführungskenntnisse besitzt.

Selbst wenn keinerlei Buchführungskenntnisse vorhanden sind, können durch vorbereitende Tätigkeiten Kosten gespart werden (z.B. durch eine geeignete Aufbereitung der erforderlichen Buchungen oder durch elektronische Bereitstellung der Kontoauszugsdaten).

Immer wieder versuchen sich aber Unternehmer oder deren Familienmitglieder ohne erforderliche Buchführungskenntnisse an der Buchführung.

Ohne Grundkenntnisse in Buchführung ist davon dringend abzuraten. Auch ein Buchführungsprogramm ersetzt nicht die erforderlichen Buchführungskenntnisse. Bei den Buchführungsprogrammen kommt hinten nur soviel heraus, wie vorne eingegeben wurde. Das Buchführungsprogramm bucht nicht von selbst.

Da die vom Unternehmer erstellte Buchführung Grundlage für den nachfolgenden Jahresabschluss ist, muss jeder Buchführungsfehler vom Steuerberater berichtigt werden.

Im Extremfall kann der Berichtigungsaufwand dann so groß werden, dass keinerlei Ersparnis mehr gegeben ist, da dieser Berichtigungsaufwand durch den Steuerberater separat in Rechnung gestellt wird.

Wenn aber Grundkenntnisse in Buchführung vorhanden sind, und sich der Unternehmer die Führung einer Buchführung zutraut, werde ich Ihn mit Rat und Tat dabei unterstützen. Ich stehe Ihnen bei Buchführungsfragen jederzeit zur Verfügung.

Falls Sie trotzdem einmal einen Überblick über die eventuell anfallenden Gebühren haben möchten, lesen Sie bitte in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) nach.